Aus Maschinenrichtlinie wird Maschinenverordnung

Aus Maschinenrichtlinie wird Maschinenverordnung
„Aus Raider wird Twix, sonst …“

Diese Werbung ging mir als Erstes durch den Kopf. Aber so ist es natürlich nicht. Und trotzdem bin ich ein wenig enttäuscht, dass nach so vielen Jahren die Anpassungen an die mediale Zeit so gering ausfallen.

Zurück zu den Fakten: Seit einigen Jahren wird über die Erneuerung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beraten. Bisher wird die Maschinenrichtlinie als Gesetz verstanden und sie ist zusammen mit dem Produktsicherheitsgesetz zu einem nationalen Recht geworden. Der Wandel zu einer Verordnung würde normalerweise bewirken, dass die neue bzw. geänderte Regelung ohne Übergangsfrist sofort bei Veröffentlichung gilt. In diesem Fall wird jedoch über eine Übergangsfrist von bis zu 36 Monaten gesprochen. Das ist aber nicht entschieden. Lassen wir uns also überraschen wann der konkrete Zeitpunkt für die Maschinenverordnung bekannt gegeben und wie lange eine Übergangsfrist sein wird.

Schauen wir uns mal die Änderungen von Maschinenrichtlinie zu Maschinenverordnung an.

Der wichtigste Punkt ist sicher, dass Benutzerinformationen offiziell rein digital zur Verfügung gestellt werden dürfen. ABER, und hier kommt auch die Erklärung meines Werbeausreißers, wenn der Kunde eine Papierversion fordert, muss diese auch auf Papier zur Verfügung gestellt werden.

Für mich liest sich das so, dass sich eigentlich nichts ändert. Alle Betriebsanleitungen werden wie bisher in Textform erstellt. Bildmaterial ist Mangelware und wenn, dann eben als häufig als unsauberes Foto in der Werkstatt. So kann dann am Ende ein digitales Medium – PDF – geliefert werden. Innovativ ist das in meinen Augen eher wenig, denn der Entstehungsprozess ist damit in keiner Form verändert. Die Qualität bleibt wie sie war und verbessert sich nicht. Und andere digitale Medien wie interaktive Darstellungen in 3D oder auch 2D sind zwar nett als Beilage, aber sie erfüllen eben nicht die Forderung als Papier ausgeliefert werden zu können.

Und es gibt noch ein paar andere neue Punkte

  • Wichtig ist jedoch, dass festgehalten wird, wie und wo die digitale Information abgerufen werden kann.
  • Die Version der Digitalen Anleitung und die Version der Maschine müssen zusammenpassen und wie das gewährleistet wird muss genau beschrieben sein
  • Die digitale Information muss in einem Format vorliegen, das es erlaubt es im Internet herunterzuladen, es zu sichern und dauerhaft verfügbar zu machen. Auch für Maschinen, bei denen dies in der Steuerung integriert ist.

Ein wichtiger Hintergrund für diese Änderungen ist der Umweltschutzgedanke, so liest und hört man. Denn mit diesen Punkten kann man den ökologischen Fußabdruck durch reduziertes Papier-Drucken reduzieren. Aber ist das wirklich innovativ? Werden damit nicht alle Bemühungen um neue Technologien, die nonverbal und oft erheblich einfacher verständlich zur Verfügung stehen, nicht erneut in die Ecke geschoben? Bleibt damit der missverständliche Text, der in zig Sprachen übersetzt werden muss und damit nicht immer fehlerfrei zur Verfügung steht, nicht die Wahl aller Mittel?

Aktuell gibt es noch keinen klaren Zeitpunkt für die Ratifizierung des Dokumentes, aber ich denke es kann nicht mehr lange dauern.

Ich hätte allerdings nach 17 Jahren (oder werden es 18) etwas mehr Innovation erwartet. Vergleicht man die Technologie vom Anfang des 20ten Jahrhunderts mit heute hat sich da nämlich viel getan. Der Prozentsatz an Änderungen in der Maschinenverordnung ist in meinen Augen jedoch eher minimal. Schade. Wie sehen Sie das?

Aus Maschinenrichtlinie wird Maschinenverordnung

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